BlogFreiberufliche Trainer/Innen in der Corona Krise – Tipps und Links

Freiberufliche Trainer/Innen in der Corona Krise – Tipps und Links

Corona Krise - Information für TrainerInnen

 

Die wirtschaftlichen Folgen der Krise sind für die Weiterbildungsbranche und für uns alle eklatant. Viele freiberufliche IT TrainerInnen blicken über Wochen und Monate in leere Auftragsbücher und damit wirtschaftlich schwierigen Zeiten entgegen. Die meisten Trainingsunternehmen haben in kürzester Zeit auf die Transformation ihres Klassenraum-Kursangebots in Live-Online-Klassen gesetzt. So auch INCAS Training.

Die Lage aus Anbietersicht

Stand: 31.03.2020 – Seit der Schliessung der privaten Weiterbildungsanbieter für Teilnehmer am 17.03. konnten eine Vielzahl der bereits beauftragten Angebote in den Trainingcentern kurzfristig als Live Online Training (LVC Live Virtual Class) angeboten und durchgeführt werden. Damit konnte – wenn auch mit erhötem Aufwand – ein Teil der Aufträge erfolgreich erfüllt werden. Ein weiterer Teil wurde kundenseitig aufgrund intern benötigter personeller Ressourcen – gerade in den IT Abteilungen der Kunden – storniert. Ein weiterer Teil der Kunden scheute sich vor dieser ungewohnten Lernform, sah die notwendige technische Realisierung nicht gegeben oder Teilnehmenden haben schlicht im Homeoffice nicht die notwendige Ruhe.
Offenbar gehen viele Unternehmen von einer längeren Ruhephase aus, oftmals bis Mitte des Jahres.

Die Prognose

Stand: 31.03.2020 – Laufende Aufträge konnten durch pragmatische Lösungen teils erfüllt werden, teils wurden sie storniert. Die Nachfrage bricht durch die wirtschaftliche Unsicherheit und beginnende Rezession ein. Eine Prognose, wann sich das wieder drehen wird, ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

Die Strategie aus Anbietersicht

Die Schliessung der IT Trainingcenter ist zwar nur bis zum 19. April beschlossen, eine Verlängerung ist aber durchaus wahrscheinlich. Ziel ist es, Vertrauen durch Leistung für die Form der Live Virtual Classes zu gewinnen. Die Feedbacks auf die Kurse der ersten beiden Wochen in den internen Bewertungssystemen und Social Media war ausgezeichnet und ermutigend zugleich. Eine konsequente Fortführung der Online Schulungen unter ständiger Optimierung und Individualisierung der technischen Möglichkeiten und Angebote ist der richtige eingeschlagene Weg.

Situation der freiberuflichen Trainer/Innen

Alle TrainerInnen sind erfreulicherweise pragmatisch sofort bereit ihre bestehenden Trainings auch Online zu geben. Die meisten verfügen auch schon über umfassende Online Training Erfahrung. Dabei hilft das INCAS Training LVC-Konzept: Die Teilnehmenden und TrainerInnen sollen so weit es irgend geht die gewohnte Klassenraumsituation in die Virtualität übertragen und somit die selben guten Ergebnisse erzielen. Kundenzufriedenheit durch individuelle Lösungen bei höchster Qualität ist auch für LVCs realisierbar. Das konnten wir beweisen.

Dennoch: Die Auftragssituation wird sich für INCAS Training und die TrainerInnen kurz und mittelfristig deutlich verschlechtern. Das Angebot mag top sein, die Nachfrage liegt nicht in unserer Hand.

Trainer/Innen-Perspektiven

Wie viele Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer müssen sich freiberufliche TrainerInnen auf eine längere Periode mit deutlichen Umsatzeinbussen einrichten. Es gibt aber immerhin eine Vielzahl von Optionen, die zumindest die Liquidität positiv beeinflussen. Teils auch Soforthilfen. Vieles ist bisher nur angedacht oder zugesichert, ich denke aber das vieles davon realisiert werden wird.

Oft wurde der LVR als möglicher Ansprechpartner für Verdienstausfälle für freiberufliche TrainerInnen ins Gespräch gebracht worden. Dazu gibt es seit dem 16.03. Informationen auf der LVR Seite. Kurz gesagt: Für Verdienstausfälle aufgrund der Erlasse zur Schließung unserer und aller anderen Bildungseinrichtungen ist der LVR leider nicht zuständig. Bei angeordneter Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz allerdings schon.

Konkret ist zudem: Die Finanzämter stunden auf Antrag bestehende Forderungen an Steuer-Nachzahlungen und passen Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer an. Die Anforderungen dafür werden erheblich gesenkt. Auf Stundungszinsen wird verzichtet. Von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen Steuern wird abgesehen. Auf Säumniszuschläge verzichtet. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest. Der Antrag kann mit ELSTER erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden. Eine entsprechende Anleitung findet ihr hier. Das spart in der Tat Liquidität bis Ende des Jahres.

Das verschiebt das Problem aber erstmal nur nach hinten und man gewinnt nichts als Zeit.

Wichtige Links

Wir bleiben für Euch am Ball! Es gibt verschiedenste sehr aktuelle Seiten von Verbänden und anderen Institutionen, die wir hier gerne verlinken. Die Links stammen von TrainerInnen der INCAS Training. Solidarität und ein Miteinander sind jetzt wichtiger denn je.

NRW-Soforthilfe 2020
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Die Soforthilfe ist schon von den meisten Trainer beantragt und genehmigt worden. Der Bescheid beinhaltet noch ein paar Informationen zum

Aufrechnungsverbot: … „Bei Überweisung der Soforthilfe darf es nicht zu einer zwangsläufigen Bedienung bereits bestehender Kontokorrentforderungen oder sonstiger Zins- und Tilgungsforderungen kommen.“ …

Zweckbindung: … „Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als
Einmalzahlung für drei Monate.“

Rückerstattung: … „Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen, dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw. Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten Mittel auf das Konto der Landeskasse … zurückzuzahlen“

Die Soforthilfe ist keine Einladung zu Mitnahme, sondern soll wirklich nur angefordert werden, wenn es notwendig ist

Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Eine klare Handlungsempfehlung vom ISDV (Veranstaltungsbranche):
https://www.isdv.net/aktuelles.html

Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen
https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe_Kultur_Weiterbildung

Informationen des Verbandes der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) zum Thema Entschädigung bei verordneter Corona Quarantäne:
https://www.vgsd.de/corona-virus-auch-selbststaendige-und-freiberufler-werden-bei-quarantaene-entschaedigt/

Wichtige Links für Selbstständige zum Thema Corona des VGSD:
https://www.vgsd.de/corona-die-wichtigsten-links-fuer-selbststaendige/

Wichtige Informationen zum Coronavirus für Selbstständige und Freelancer von Exali:
https://www.exali.de/Info-Base/coronavirus-infos-selbstaendige

Coronavirus: Hilfsmaßnahmen für Freelancer und Freiberufler
https://www.freelancermap.de/blog/hilfe-coronavirus-freelancer-freiberufler/

Coronavirus: Wichtige Infos & Tipps für Selbständige & Unternehmen
https://startupwissen.biz/coronavirus-infos-tipps-hilfen-startups-selbststaendige/

Das Finanzierungsportal für den Mittelstand
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

 

Regelmäßige Online Meetings

Reden und der Austausch relevanter Informationen ist extrem wichtig im Augenblick. Und auch einfach zu wissen, dass man nicht allein ist mit seinen Sorgen, tut gut. Bis auf weiteres findet jeden Freitag um 14 Uhr ein Online Meeting mit allen interessierten TrainerInnen statt. Die Zugangsdaten sind über Tobias Hindges (hindges@incas-training.de) erhältlich.

Die Strategie von INCAS Training ist es nicht einfach abzuwarten, sondern durch eigene Anstrengungen, Innovation und einer Jetzt-erst-recht-Motivation eine erfolgreiche Online-Training Infrastruktur aufzubauen, die natürlich auch nach der Krise fest in unser Portfolio übernommen wird.
Weiter zum INCAS Training LVC-Konzept…

 

Arbeitszimmer steuerlich geltend machen

Noch eine Info von einem unserer Trainer (Danke!) im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsplatz bei der Durchführung von LVCs… : „Als Werbungskosten können dann maximal 1250 Euro geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag ist auch bei nicht ganzjähriger Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers in voller Höhe, also nicht zeitanteilig, zum Abzug zuzulassen. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet, können sogar Aufwendungen für das Arbeitszimmer in voller Höhe als Werbungskosten veranschlagt werden, wie Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine sagt.“

 

Kontakt

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Bewertungen

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Lucas F.
Fa. Feld Textil GmbH
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Kann man nur weiterempfehlen! In kürzestem Zeitraum lernt man alle Basisdaten konkret und ausführlich.
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Mausolf B.
Struers GmbH
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Tolle Schulung - kompetenter Trainer, der geduldig auf alle Fragen einging, diese beantworten konnte und darüber hinaus viele neue Anregungen mit auf den Weg gab. Die Schulung hat Spaß gemacht.
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