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Datenschutz-Managementsystem (DSMS)

Erfordernisse und Struktur eines DSMS in der praktischen Umsetzung

Zu den Terminen

Die Datenschutz-Grundverordnung fordert (Art. 5 Abs. 2) dokumentierte Nachweise vom Verantwortlichen mit denen die Einhaltung der Datenschutzrechte nachgewiesen werden können (Rechenschaftspflicht). Hierbei bietet ein Datenschutz-Managementsystem ein Gerüst von Prozessen und Abläufen sowie einen Satz von Elementen, um Datenschutzziele zu erreichen und die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

Inhalte

Überblick über die rechtlichen Anforderungen

  • Datenschutzrecht

  • Überblick über die Thematik

Datenschutz-Managementsysteme

  • Konzept eines Managementsystems

  • Aufbau und Struktur eines DSMS

Realisierung des Datenschutz-Managementsystem (DSMS)

  • Projektmanagement

  • PDCA-Zyklus

  • Risikobewertung

Datenschutz-Managementsystem (DSMS) Audits

  • Auditplanung und Durchführung

  • Dienstleister- und Kundenaudit

Das Datenschutz-Managementsystem (DSMS) in der Praxis

  • Schnittstellen und Synergien

  • Fragen, Diskussion und Austausch

Zielgruppe

Interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinator:innen, Betriebsräte sowie alle Datenschutzverantwortlichen.

Voraussetzungen

Keine

Datenschutz-Managementsystem Hintergrund:

Ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS) ist ein Rahmenwerk, das Organisationen dabei hilft, ihre Datenschutzpraktiken zu organisieren, zu implementieren und zu verwalten. Es dient dazu, die Einhaltung relevanter Datenschutzgesetze und -vorschriften, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sicherzustellen.

Ziele eines DSMS:

  • Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Sicherstellung der Einhaltung relevanter Datenschutzgesetze und -vorschriften.

  • Schutz personenbezogener Daten: Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten.

  • Vertrauensbildung: Aufbau von Vertrauen bei Kunden, Partnern und anderen Stakeholdern.

  • Risikominimierung: Minimierung von Datenschutzrisiken und potenziellen Schäden.

  • Rechenschaftspflicht: Nachweis der Einhaltung von Datenschutzanforderungen.

Hauptbestandteile und Funktionen eines DSMS:

  • Richtlinien und Verfahren: Ein DSMS umfasst die Entwicklung und Implementierung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln.

  • Risikobewertung: Es beinhaltet die Durchführung von Risikobewertungen, um potenzielle Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu bewerten.

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Bei Verarbeitungsvorgängen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben, ist eine DSFA durchzuführen.

  • Schulung und Sensibilisierung: Ein DSMS beinhaltet die Schulung von Mitarbeitern, um das Bewusstsein für Datenschutzfragen zu schärfen und sicherzustellen, dass sie ihre Verantwortlichkeiten verstehen.

  • Dokumentation: Es erfordert die Dokumentation von Datenschutzpraktiken, einschließlich der Aufzeichnungen von Verarbeitungstätigkeiten.

  • Überwachung und Prüfung: Ein DSMS beinhaltet die regelmäßige Überwachung und Prüfung von Datenschutzpraktiken, um die Einhaltung sicherzustellen und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren.

  • Incident-Management: Es umfasst Verfahren für den Umgang mit Datenschutzverletzungen, einschließlich der Meldung an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.

  • Betroffenenrechte: Es stellt sicher, dass die Rechte der betroffenen Personen (z.B. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung) gewahrt werden.

Ein DSMS ist ein dynamischer Prozess, der kontinuierliche Verbesserung erfordert, um mit sich ändernden Datenschutzanforderungen und -risiken Schritt zu halten.

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