NIS-2-Umsetzungsgesetz 2026: Fristen, Pflichten und die neue Haftung der Geschäftsführung


Stefan Marx26. Februar 2026

Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt für die Cybersicherheit in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) am 6. Dezember 2025 sind rund 30.000 Unternehmen nun gesetzlich in der Pflicht. Die Schonfrist ist vorbei – wer die NIS-2-Fristen ignoriert, riskiert nicht nur horrende Bußgelder, sondern auch die persönliche Haftung der Leitungsebene.

In diesem Beitrag erfährst du alles über die dringlichsten To-dos und wie du dein Team durch gezielte Cyber Security Schulungen rechtssicher aufstellst.

1. Die wichtigste Frist: Registrierung im BSI-Portal bis März 2026

Seit dem 6. Januar 2026 ist das neue BSI-Meldeportal freigeschaltet. Alle betroffenen Einrichtungen – von der Energieversorgung bis zum Maschinenbau – müssen die Erstregistrierung zwingend abschließen.

  • Deadline: 6. März 2026 (drei Monate nach Inkrafttreten).

  • Voraussetzung: Ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK).

  • Meldepflicht: Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen ab sofort innerhalb von 24 Stunden (Frühwarnung) und 72 Stunden (ausführliche Meldung) an das BSI übermittelt werden.

2. § 38 BSIG: Die neue Schulungspflicht für die Geschäftsführung

Eine der drastischsten Neuerungen im Jahr 2026 ist die gesetzliche Schulungspflicht für Geschäftsführer und Vorstände (§ 38 Abs. 3 BSIG). Cybersicherheit ist keine reine IT-Aufgabe mehr, sondern Chefsache.

Die Geschäftsleitung muss nun regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um Cyberrisiken bewerten und Abwehrmaßnahmen billigen zu können. Bei Pflichtverletzungen droht die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.

Experten-Tipp: Nutzen Sie hochkarätige Management-Zertifizierungen, um diese Pflicht zu erfüllen und gleichzeitig strategisches Know-how aufzubauen.

3. Die 10 Mindestanforderungen: Was du jetzt umsetzen musst

Die NIS-2-Richtlinie schreibt einen Katalog von Risikomanagement-Maßnahmen vor, die dem „Stand der Technik“ entsprechen müssen. Dazu gehören:

  1. Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte

  2. Bewältigung von Sicherheitsvorfällen (Incident Management)

  3. Aufrechterhaltung des Betriebs (Backup & Disaster Recovery)

  4. Sicherheit der Lieferkette (Supply Chain Security)

  5. Kryptografie und Verschlüsselung

  6. Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)

Um diese komplexen Anforderungen zu koordinieren, benötigt jedes Unternehmen einen qualifizierten Verantwortlichen.

4. Fachkräfte sichern: Ethical Hacking als Verteidigungsstrategie

Reine Compliance reicht 2026 nicht mehr aus. Um die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen gemäß NIS-2 regelmäßig zu überprüfen, müssen Sie Ihre Infrastruktur aus der Sicht eines Angreifers testen. Die Ausbildung interner Mitarbeiter zu "Ethical Hackern" ist eine der effektivsten Investitionen in die Resilienz.

NIS-2 Richtlinie Fazit: Agiere, bevor die Frist abläuft

Die NIS-2-Richtlinie ist kein "Papiertiger" mehr. Die Kombination aus engen Meldefristen, strengen technischen Auflagen und der persönlichen Haftung der Geschäftsführung macht schnelles Handeln unumgänglich.

Möchten du eine individuelle Beratung für deinen NIS-2-Schulungsplan? Wir bei INCAS Training unterstützen dich dabei, deine Geschäftsführung und IT-Teams punktgenau zu qualifizieren. Kontaktiere uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

NIS-2-Umsetzungsgesetz: Das solltest du über die NIS-2 Richlinie wissen:

Die gesetzliche Frist zur Registrierung im BSI-Portal endet am 6. März 2026. Da das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, haben betroffene Unternehmen genau drei Monate Zeit für die Erstregistrierung. Voraussetzung für den Login im Portal ist ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Eine verspätete Registrierung gilt bereits als formaler Verstoß und kann Bußgelder nach sich ziehen.

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