- Überblick über das Datenschutzrecht und dessen historische Entwicklung
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), aktuelle Fassung des BDSG
- Geldbußen und Freiheitsstrafen
- Rolle der Aufsichtsbehörden
- Organisation von Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen
- Datenschutz-Organisation in einem Konzern
- Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten
- Eingliederung des Datenschutzbeauftragten in die Organisation und Kommunikationskette
- Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
- Dokumentation von Verarbeitungen
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Basis-Anforderungen des Datenschutzes umsetzen
- Betroffenenrechte umsetzen
- Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit
- Einbindung von Dienstleistern in die Datenverarbeitung
- Einführung in die Methodik der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Risiken identifizieren, bewerten und Maßnahmen zur Verringerung auswählen
- Erfordernisse des Datenschutzes im Unternehmen oder Konzern erkennen
- Herstellen von Basissicherheit im individuellen Unternehmen
- Betriebsspezifischer Maßnahmenkatalog: Erstellung und Umsetzung
- Auswahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben
- Audits als Werkzeug zur Durchführung von Kontrollen
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems: Inhalte und Struktur
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- 90-minütige schriftliche Prüfung zum „Datenschutzbeauftragten (TÜV)“
Datenschutzbeauftragter (TÜV) Schulung
Die TÜV Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung vereinheitlicht und verschärft den Datenschutz. In unserer Schulung für Datenschutzbeauftragte zeigen wir dir die Verschärfungen im Detail. Beschäftigen sich mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung dieser Daten, ist dein Unternehmen gemäß dem zusätzlich geltenden neuen BDSG verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Speziell dafür haben wir unsere Schulung Datenschutzbeauftragter (TÜV) entwickelt. Am Ende der Datenschutz Schulung erhältst du das Zertifikat Datenschutzbeauftragter (TÜV).
Dein Nutzen der Datenschutz Schulung:
- du erhältst im Seminar die gemäß Art. 37 Absatz 3 und Art. 38 Absatz 2 DSGVO, sowie aktueller Fassung des BDSG erforderlichen Datenschutz-Kenntnisse, um deine Aufgaben als Datenschutzbeauftragter rechtmäßig und umfassend erfüllen können.
- wir geben dir in unserer Schulung zum „Datenschutzbeauftragten (TÜV)“ praktische Handlungsempfehlungen für die effektive Umsetzung der Datenschutzanforderungen in deinem Unternehmen.
- dein Zertifikat als „Datenschutzbeauftragter (TÜV)“ gestattet dir die Teilnahme an den aufbauenden Schulungen Datenschutzauditor (TÜV) und Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV).
Die Gebühr für die Prüfung zum Datenschutzbeauftragter (TÜV) beträgt € 280,00 zzgl. MwSt. und ist im Seminarpreis enthalten.
TÜVRheinland
Gemeinsam mit dem TÜV Rheinland, einer Institution im Bereich Datenschutz, bieten wir dir aktuelles und praxisbewährtes Wissen. Wir bieten dir dabei das gesamte Spektrum von DSGVO bis hin zu Compliance-Schulungen. Selbstverständlich bieten wir dir unsere Kurse auch als Online Schulung an.
Inhalte Datenschutzbeauftragter Schulung
Entscheidungshelfer Datenschutzbeauftragter Schulung
Datenschutzbeauftragter (TÜV) Schulung: Zielgruppe
Unsere Schulung Datenschutzbeauftragter (TÜV) richtet sich an:
- Zukünftige und auch bereits etablierte Datenschutzbeauftragte
- Mitarbeiter, die mit dem Zerifikat „Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO“ ihre Kenntnisse dokumentieren wollen
- Mitarbeiter aus Revision, Qualitätsmanagement, Rechtsabteilung und Organisation
- Ebenso interessant für die IT-Leitung, Geschäftsführung und Personalleitung. Jedoch dürfen diese laut Bundesdatenschutzgesetz nicht zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden.
Datenschutzbeauftragter (TÜV) Schulung: Voraussetzungen
Es werden keine Vorkenntnisse für deinen Besuch der Schulung Datenschutzbeauftragter (TÜV) Nach DSGVO und neuem BDSG vorausgesetzt.